- Ihr Hund kann aufgenommen werden, wenn er gesund ist. D. h. er hat keine ansteckenden Krankheiten, ist unverletzt und parasitenfrei
- Ihre Hündin kann aufgenommen werden, wenn sie nicht läufig ist (während dem gesamten Aufenthalt)
- Eine gültige Tierhalterhaftpflicht muss vorhanden sein, in der auch Schäden bei einer Aufsichtsperson versichert sind.
Ein gültiger Versicherungsschein in Kopie ist zu hinterlegen
- Ein Platz in der Hundepension ist erst fest reserviert, wenn innerhalb von 10 Tagen nach Zusendung der Buchungsbestätigung diese unterschrieben der Pension vorliegt.
Bei kurzfristigen Reservierungen verkürzt sich diese Frist und die Buchung sollte vor dem geplanten Aufenthalt schriftlich per E-Mail oder Fax durch den Hundebesitzer bestätigt werden. - Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass nur ausreichend geimpfte Tiere aufgenommen werden können
Der Impfschutz darf nicht frischer als 30 Tage und nicht älter als 12 Monate sein (richtet sich immer nach den aktuellen Bestimmungen).
Ein gültiger Impfpass ist zu hinterlegen
- Staupe
- Hepatitis
- Leptospirose
- Pavovirose
- Zwingerhusten
- Tollwut
- In Ihrem Interesse muss Ihr Hund ausreichend entwurmt und mit einem aktiven Floh- und Zeckenschutz versehen sein (kein Flohband)
Hat Ihr Hund am Anreisetag keinen aktuellen Floh- und Zeckenschutz und ist auch nicht frisch entwurmt worden, dann wird Beides von uns gegen Aufpreis durchgeführt.
Die Entwurmung und der Flohschutz- und Zeckenschutz müssen mindestens 3 Tage vor der Unterbringung in der Pension durchgeführt werden.
Danke für Ihr Verständnis !!!
Besondere Hinweise:
Ergibt sich während des Pensionsaufenthaltes die Notwendigkeit einer tierärztlichen Behandlung, erklärt sich der Besitzer damit einverstanden, dass diese Versorgung von einem Tierarzt meiner Wahl übernommen wird (Dr. med. vet. Wetzel in Leutkirch)
Wünscht der Besitzer eine notwendige tierärztliche Behandlung bei einem Tierarzt seiner Wahl, werden bei einer Entfernung, die 10 km überschreitet je Km 0,50 € gesondert in Rechnung gestellt
Ich verpflichte mich, den Besitzer des mir anvertrauten Hundes so schnell wie möglich über eine Erkrankung oder Verletzung zu informieren und die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit des Hundes / der Hunde zu unternehmen
Ich behalte mir vor, bei nicht Erreichen des Besitzers, sofort notwendige Therapien an erkrankten oder verletzten Hunden auch ohne Verständigung des Besitzers einzuleiten, um Folgeschäden so gering wie möglich zu halten (z. B. akute Lebensgefahr, Magendrehung, Vergiftung, Schnittverletzung usw.)
Ihr Hund bringt nachweislich eine ansteckende Krankheit mit in die Pension, dann trägt der Besitzer dieses Hundes auch die daraus entstehenden Kosten für die Hunde, die sich dadurch angesteckt haben
Der Besitzer verpflichtet sich, die Pension über jegliche Besonderheiten, die der Hund aufweist zu informieren.
Zu den Besonderheiten zählen insbesondere das Verhalten gegenüber Mensch und Tier, z. B. Aggressionen, gestörtes Verhalten, ausgeprägter Jagdtrieb usw..
Hierfür bitte beigefügten Fragebogen –Wer bin ich- ausfüllen und bei Bedarf, falls das Problem Ihres Hundes nicht mit aufgeführt ist, eine separate Erläuterung dem Vertrag beizufügen
Um Missverständnisse zu vermeiden, bitte ich die verordneten Medikamente zu Beginn des Pensionsaufenthaltes abzugeben und diese entsprechend zu beschriften
Für Schäden, die von einem mir anvertrauten und vereinbarungsgemäß gehaltenen Hund verursacht werden, haftet ausschließlich dessen Besitzer
Ich behalte mir das Recht vor, situationsbedingt die Unterbringung zu verändern (Zimmerunterbringung in Zwingerunterbringung oder Zwingerunterbringung in Zimmerunterbringung), dadurch kann sich der vertraglich vereinbarte Betrag verringern oder erhöhen.